Satzungen

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung enthält Regelungen über

  • Beitragserhebung
  • Beitragstatbestand
  • Entstehen der Beitragsschuld
  • Beitragsschuldner
  • Beitragsmaßstab
  • Beitragssätze
  • Kostenerstattung für Grundstücksanschlüsse
  • Gebührenerhebung
  • Gebührensätze
  • Entstehen der Gebührenschuld
  • Gebührenschuldner
  • Fälligkeit des Beitrages und der Gebühr
  • Pflichten der Beitrags- und Gebührenschuldner

Die Entschädigungssatzung bildet die Grundlage für die Gewährung von Entschädigungen für die ehrenamtliche Tätigkeit des Verbandsvorsitzenden, seines Stellvertreters und der übrigen Verbandsräte.

Die Geschäftsordnung regelt insbesondere

  • den allgemeinen Geschäftsgang
  • welche Angelegenheiten in öffentlicher bzw. in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind
  • die Bearbeitung von Anträgen
  • den Sitzungsverlauf und die Abstimmung
  • die Form und den Inhalt der Sitzungsniederschrift
  • die Bekanntmachung von Verordnungen und Sitzungen

Die Kostensatzung regelt die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen des Zweckverbandes.

Die Verbandssatzung regelt insbesondere die

  • Rechtsstellung und den Namen des Zweckverbandes
  • Mitgliedschaft und den räumlichen Wirkungskreis
  • Aufgaben des Zweckverbandes
  • Verbandsorgane und deren Zuständigkeiten
  • Zusammensetzung der Verbandsversammlung und des Werkausschusses
  • Sitzungsmodalitäten
  • Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen
  • Deckung des Finanzbedarfes und die Festsetzung von Umlagen
  • Erstellung des Jahresabschlusses mit Prüfung

Die Wasserabgabesatzung, auch als sogenannte Stammsatzung bezeichnet, gibt insbesondere Auskunft über

  • Art und Umfang der Wasserversorgungseinrichtung
  • verschiedene Begriffsdefinitionen
  • Anschluss- und Benutzungsrecht
  • Anschluss- und Benutzungszwang
  • Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang sowie über die Beschränkung der Benutzungspflicht
  • Herstellung des Grundstücksanschlusses
  • Zulassung und Inbetriebsetzung der Anlage des Grundstückseigentümers
  • Grundstücksbenutzung und Duldung von Leitungen