Satzungen
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung enthält Regelungen über
- Beitragserhebung
- Beitragstatbestand
- Entstehen der Beitragsschuld
- Beitragsschuldner
- Beitragsmaßstab
- Beitragssätze
- Kostenerstattung für Grundstücksanschlüsse
- Gebührenerhebung
- Gebührensätze
- Entstehen der Gebührenschuld
- Gebührenschuldner
- Fälligkeit des Beitrages und der Gebühr
- Pflichten der Beitrags- und Gebührenschuldner
Die Entschädigungssatzung bildet die Grundlage für die Gewährung von Entschädigungen für die ehrenamtliche Tätigkeit des Verbandsvorsitzenden, seines Stellvertreters und der übrigen Verbandsräte.
Die Geschäftsordnung regelt insbesondere
- den allgemeinen Geschäftsgang
- welche Angelegenheiten in öffentlicher bzw. in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind
- die Bearbeitung von Anträgen
- den Sitzungsverlauf und die Abstimmung
- die Form und den Inhalt der Sitzungsniederschrift
- die Bekanntmachung von Verordnungen und Sitzungen
Die Kostensatzung regelt die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen des Zweckverbandes.
Die Verbandssatzung regelt insbesondere die
- Rechtsstellung und den Namen des Zweckverbandes
- Mitgliedschaft und den räumlichen Wirkungskreis
- Aufgaben des Zweckverbandes
- Verbandsorgane und deren Zuständigkeiten
- Zusammensetzung der Verbandsversammlung und des Werkausschusses
- Sitzungsmodalitäten
- Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen
- Deckung des Finanzbedarfes und die Festsetzung von Umlagen
- Erstellung des Jahresabschlusses mit Prüfung
Die Wasserabgabesatzung, auch als sogenannte Stammsatzung bezeichnet, gibt insbesondere Auskunft über
- Art und Umfang der Wasserversorgungseinrichtung
- verschiedene Begriffsdefinitionen
- Anschluss- und Benutzungsrecht
- Anschluss- und Benutzungszwang
- Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang sowie über die Beschränkung der Benutzungspflicht
- Herstellung des Grundstücksanschlusses
- Zulassung und Inbetriebsetzung der Anlage des Grundstückseigentümers
- Grundstücksbenutzung und Duldung von Leitungen