FAQs - Häufig gestellte Fragen

Die aktuelle Wasserhärte im Großteil des Versorgungsgebietes beträgt derzeit 16,3 (Spalte "Netz"). Für den Ortsteil Rogging, Gemeinde Pfakofen und die sogenannte "Kreuzbergsiedlung" in der Gemeinde Pfakofen beträgt die Wasserhärte derzeit 18,0 (Spalte "Mallersdorf").Für den gesamten Ortsbereich der Gemeinde Altenthann beträgt die Wasserhärte 11,23 (Spalte "Cham").
Hier finden Sie die aktuellen 

Für weitere Informationen sehen Sie sich gerne unsere aktuellen Untersuchungsergebnisse zur Wasserqualität an.

Der Preis für einen Kubikmeter Trinkwasser beträgt netto 1,39 €, zzgl. der derzeit gültigen MwSt.

Für weitere Informationen zu unseren Beiträgen und Gebühren sehen Sie sich gerne unsere Beitrags- und Gebührensatzung an.

Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Zulassung der Wasserversorgungsanlage, diesen finden Sie in unseren Formularen. Bitte beachten Sie: Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und sowohl von ihnen als Eigentümer als auch von ihrem Installateur unterschrieben sein, außerdem benötigen wir ihren Eingabeplan.

Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Zulassung der Wasserversorgungsanlage, diesen finden Sie in unseren Formularen. (Bauwasser ankreuzen!) Bitte beachten Sie: Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und sowohl von ihnen als Eigentümer als auch von ihrem Installateur unterschrieben sein. Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie eine Genehmigung, der Installateur kann dann den Bauwasserhahn mit Systemtrenner montieren und den Anschluss in Betrieb nehmen.

Bitte zeigen Sie die Fertigstellung ihres Bauvorhabens mit entsprechendem Formular „Fertigstellungsanzeige und Inbetriebsetzungsantrag“ bei uns an. Die Fertigstellungsanzeige bzw. der Inbetriebsetzungsantrag muss vollständig ausgefüllt und sowohl von ihnen als Eigentümer als auch von ihrem Installateur unterschrieben sein. Die Skizzierung des Verlaufs der Hausanschlussleitung im privaten Bereich ist zwingend nötig, Platz hierfür finden Sie auf der zweiten Seite des Formulars.

Standrohre zur Poolbefüllung werden nicht mehr ausgegeben, da dies auch problemlos über Gartenleitungen/-schläuche erledigt werden kann.

Nach dem Zähler des Zweckverbandes dürfen weitere (private) Wasserzähler, z.B. zum Zwecke der Poolbefüllung, eingebaut werden.

Da es sich hierbei um eine wesentliche Änderung einer Wasserversorgungsanlage des Grundstückseigentümers handelt, ist hierzu die Zustimmung des Zweckverbandes einzuholen. Bitte verwenden Sie hierfür den Antrag auf Einbau weiterer Wasserzähler.

Der Einbau von weiteren (privaten) Wasserzählern darf ausschließlich von einem Installationsunternehmen ausgeführt werden, welches in das Installateurverzeichnis des Zweckverbandes oder eines anderen Wasserversorgungsunternehmens eingetragen ist.

Nach dem Zählereinbau ist die Fertigstellung mit dem Formular Fertigstellungsanzeige über den Einbau weiterer Wasserzähler über das Installations-Unternehmen dem Zweckverband anzuzeigen.

Der Tausch von (privaten) Wasserzählern z. B. aufgrund Ablaufs der Eichfrist oder Frostschaden ist durch eine Fertigstellungsanzeige beim Zweckverband anzuzeigen.